Prüfung

Regelmäßige Prüfungen auf Betriebssicherheit sind für den Betreiber von Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln in der Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 500 (VBG 9a §§ 39 ff.) zwingend vorgeschrieben und müssen mindestens einmal jährlich eigenverantwortlich durchgeführt werden.

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